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§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Einzelverträge über die Belieferung mit Ware der NEWSHA GmbH, nachfolgend "NEWSHA" genannt.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NEWSHA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.

§ 2 Preise und Lieferbedingungen

Angebote von NEWSHA sind freibleibend und unverbindlich.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste von NEWSHA.

Ab einem Auftragswert von EUR 75,00 netto entfallen die Versandkosten.

Unterhalb eines Bestellwertes von EUR 75,00 netto betragen die Versandkosten pauschal EUR 3,50.

Bei Lieferungen per Nachnahme wird unabhängig vom Bestellwert eine pauschale Nachnahmegebühr in Höhe von EUR 7,50 erhoben.

§ 3 Lieferfristen

Bestätigte Aufträge werden binnen angemessener Frist nach Eingang der Bestellung ausgeführt.

Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist NEWSHA schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

Von NEWSHA nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Fälle höherer Gewalt, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.

NEWSHA ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung oder Teilleistung gilt als selbständiger Auftrag und kann gesondert abgerechnet werden.

§ 4 Gefahrenübergang bei Versendung und Versicherung des Transportgutes

Wird die bestellte Ware an den Kunden versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes, der Beschädigung oder der sonstigen zufälligen Verschlechterung der Ware mit Verlassen des Lagers und Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt.

Im Falle der Abholung durch den Kunden geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem ihm die Bereitstellung der Ware mitgeteilt wurde.

Die Kaufpreisforderung von NEWSHA bleibt von dem Eintritt eines Transportschadens unberührt.

§ 5 Gewährleistung

Mängelrügen hinsichtlich der Beschaffenheit oder Menge der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Gefahrenübergang, schriftlich gegenüber NEWSHA anzuzeigen.

Bei begründeten Beanstandungen ist NEWSHA zunächst zur Nachbesserung berechtigt und, sofern eine Nachbesserung nicht möglich oder unzumutbar ist, zur Ersatzlieferung verpflichtet.

Schäden an der Transportverpackung und/oder an den versendeten Waren sind unverzüglich auf dem Lieferschein des Transportunternehmens zu vermerken und NEWSHA zusätzlich schriftlich mitzuteilen.

Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit Gewährleistungsansprüche eines Endverbrauchers betroffen sind, ist der entsprechende digitale Kassenbon im Original vorzulegen.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung des Kaufgegenstandes, durch eine von NEWSHA nicht vorgesehene oder nicht genehmigte Veränderung der gelieferten Ware, durch fehlende oder unzureichende Wartung oder durch natürliche Abnutzung verursacht werden, übernimmt NEWSHA keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

NEWSHA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von NEWSHA, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen beruhen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

NEWSHA behält sich bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, soweit dies nach diesen AGB und den ergänzenden Vertriebsregelungen zulässig ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.

Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung an NEWSHA abgetreten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NEWSHA berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlung per Bankeinzug oder Lastschrift gewährt NEWSHA 3 % Skonto.

Ist das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt oder widerspricht der Kunde unberechtigt einer Lastschrift oder Überweisung, kann NEWSHA dem Kunden die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät der Kunde in Verzug.

Im Verzugsfall ist NEWSHA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 je Mahnung zu berechnen.

§ 9 Ratenzahlung, Verzug und Fälligstellung

9.1 Ratenzahlung

Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wurde, sind die vereinbarten Teilbeträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu zahlen.

9.2 Verzug bei nicht erfolgter Zahlung

Gerät der Käufer mit einer Rate in Verzug, insbesondere durch fehlende Kontodeckung bei Lastschrift oder durch unbegründeten Widerspruch gegen eine Lastschrift, gilt die betreffende Rate als nicht bezahlt.

9.3 Nachfrist

Vor der Geltendmachung weitergehender Rechte wird dem Käufer eine Nachfrist von 7 Werktagen gesetzt.

9.4 Fälligstellung der Restforderung

Erfolgt innerhalb der Nachfrist keine Zahlung, wird der gesamte Restbetrag der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig.

9.5 Rücklastschriftgebühren und Vorkasse

Im Falle einer vom Käufer zu vertretenden Rücklastschrift ist NEWSHA berechtigt, die entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 je Rücklastschrift in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei wiederholten Rücklastschriften behält sich NEWSHA vor, zukünftige Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse auszuführen.

§ 10 Gutscheine (Voucher)

Erworbene Gutscheine sind ab dem Datum des Kaufs für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Gutschein ersatzlos.

Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

§ 11 Warenrücknahme

NEWSHA ist berechtigt, außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftung Ware des Kunden zurückzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Rücknahme besteht nicht.

Voraussetzung für eine Rücknahme ist die vorherige schriftliche Zustimmung von NEWSHA.

Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere angebrochene, überalterte oder beschädigte Ware, Ware, die nicht mehr in der aktuellen Preisliste geführt wird, Ware außerhalb einer ordnungsgemäßen Versandeinheit sowie sonstige unverkäufliche Ware.

Sofern NEWSHA einer Warenrückgabe schriftlich zugestimmt hat, wird ein Bearbeitungs- und Aufarbeitungszuschlag in Höhe von 35 % auf den vom Kunden geleisteten Einkaufspreis unter zusätzlichem Abzug etwa gewährter Boni oder Rabatte erhoben.

Eine Verpflichtung zur Warenrücknahme außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftung besteht nicht.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ohne ausdrückliche weitergehende Zustimmung ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung, zur Pflege der Geschäftsbeziehung sowie im erforderlichen Umfang zur Weitergabe an Versand-, Logistik- und Abwicklungspartner verwendet, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

§ 13 Verkauf ausschließlich an gewerbliche Abnehmer

Die auf newsha.pro beworbene und angebotene Ware wird ausschließlich an gewerbliche Kunden der NEWSHA GmbH verkauft.

13.1 Depotpartnerstatus und Vertriebsstruktur

Soweit ein Kunde als Depotpartner von NEWSHA geführt wird, erfolgt die Belieferung im Rahmen eines geschlossenen und qualitätsorientierten Vertriebssystems.

Der Depotpartner handelt als selbständiger Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Die Autorisierung als Depotpartner ist standortbezogen und gilt ausschließlich für den jeweils mit NEWSHA vereinbarten Betriebsstandort.

Für weitere Filialen, Partnerbetriebe, Betriebsstätten oder sonstige Verkaufsstellen ist eine gesonderte Vereinbarung mit NEWSHA erforderlich.

Ein Anspruch auf Gebietsschutz, Exklusivität oder Konkurrenzschutz besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

13.2 Zulässige Nutzung, Weitergabe und Vertriebsbeschränkungen

Der Depotpartner ist berechtigt, die von NEWSHA bezogenen Produkte ausschließlich a) im eigenen Friseurbetrieb fachgerecht anzuwenden, b) an Endverbraucher im stationären Geschäft zu verkaufen, soweit es sich um hierfür bestimmte Verkaufsartikel handelt, und c) an andere von NEWSHA autorisierte Depotpartner weiterzugeben oder zu verkaufen, soweit NEWSHA dies im Einzelfall oder allgemein zugelassen hat.

Eine Weiterveräußerung oder Weitergabe an nicht autorisierte gewerbliche Wiederverkäufer, Zwischenhändler oder sonstige Dritte zu Wiederverkaufszwecken ist unzulässig.

Verkaufsartikel dürfen nur in Originalverpackung und vollständig mit etwaigen Produktinformationen, Anwendungshinweisen und sonstigen Begleitunterlagen weitergegeben werden.

Das Umfüllen, Umetikettieren, Neuetikettieren, Aufteilen, Umarbeiten oder Inverkehrbringen unter abweichender Bezeichnung ist unzulässig.

Kabinettartikel sowie chemische Fachprodukte, insbesondere Haarfarben, Entwickler, Blondierungen, Toner und sonstige nur für die professionelle Anwendung bestimmte Produkte, dürfen ausschließlich im eigenen Friseurbetrieb fachgerecht verwendet werden, sofern NEWSHA sie nicht ausdrücklich zum Weiterverkauf freigegeben hat.

Der Depotpartner ist verpflichtet, die Produkte marken- und imagegerecht zu präsentieren, zu lagern, zu bewerben und anzuwenden.

NEWSHA ist berechtigt, angemessene Vorgaben zur Produktpräsentation, Beratung, Lagerhaltung, Sortimentsführung sowie zur Qualifikation des Personals zu machen, soweit dies dem Schutz der Marke und der Qualität des Vertriebssystems dient.

13.3 Onlinevertrieb, Plattformverbot und Werbung

Der Vertrieb von NEWSHA Produkten über Internetshops, Online-Marktplätze, Drittplattformen oder sonstige Fernabsatzkanäle ist nur zulässig, wenn und soweit NEWSHA dies zuvor ausdrücklich in Textform freigegeben hat.

Ohne ausdrückliche Freigabe ist insbesondere der Verkauf über Plattformen wie Amazon, eBay, Kaufland, Otto Market, Etsy, Kleinanzeigen oder vergleichbare Drittplattformen unzulässig.

Die Bewerbung von NEWSHA Produkten im Internet, auf eigenen Websites sowie in sozialen Medien ist nur im Rahmen der jeweils geltenden Vorgaben von NEWSHA zulässig.

Soweit NEWSHA Affiliate-Links, Bildmaterial, Produktdaten, Markeninhalte oder sonstige digitale Werbemittel zur Verfügung stellt, dürfen diese ausschließlich im jeweils freigegebenen Umfang genutzt werden.

Der Depotpartner hat jede Werbung zu unterlassen, die geeignet ist, die Marke NEWSHA, deren Exklusivität, den Ruf oder die Unterscheidungskraft der Produkte zu beeinträchtigen.

Der unaufgeforderte Versand von Werbung per E-Mail, Nachrichtendienst oder sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln ist nur zulässig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

NEWSHA ist berechtigt, verbindliche Vorgaben zum digitalen Markenauftritt, zur Nutzung von Domains, Social-Media-Kanälen, Suchmaschinenwerbung, Affiliate-Verlinkungen, Produktabbildungen und Werbeaussagen aufzustellen.

13.4 Marken, Bildmaterial und Werbemittel

Soweit NEWSHA dem Depotpartner die Nutzung von Marken, Logos, Produktnamen, Produktabbildungen, Bildmaterial, Layouts oder sonstigen Werbemitteln gestattet, erfolgt dies ausschließlich widerruflich, nicht ausschließlich, nicht übertragbar und nur für die Dauer der Vertragsbeziehung sowie nur im vertraglich zulässigen Umfang.

Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Veränderung, Verfremdung, Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Verwendung für andere Produkte oder Dienstleistungen, ist unzulässig.

Der Depotpartner hat jede Nutzung zu unterlassen, die gegen gesetzliche Vorschriften, wettbewerbsrechtliche Vorgaben, Markenrechte oder die berechtigten Interessen von NEWSHA verstößt.

Leihweise überlassene Werbemittel, Displays, Dekorationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Präsentationsmittel und Produktmuster bleiben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Eigentum von NEWSHA.

Solche Werbemittel dürfen ohne vorherige Zustimmung von NEWSHA weder verändert noch an Dritte weitergegeben noch außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks verwendet werden.

NEWSHA ist berechtigt, die Vorlage, Änderung, Unterlassung oder Entfernung einzelner Werbemaßnahmen oder Werbemittel zu verlangen, sofern diese gegen Vorgaben von NEWSHA oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

13.5 Pflichten bei Beendigung der Depotpartnerschaft

Mit Beendigung der Depotpartnerschaft endet das Recht des Depotpartners, die Marke NEWSHA, Logos, Produktabbildungen, Werbemittel und sonstigen geschäftlichen Kennzeichen von NEWSHA zu nutzen, mit sofortiger Wirkung.

Der Depotpartner hat ab Vertragsende jede Bewerbung, Ausstellung, digitale Darstellung und sonstige geschäftliche Nutzung der Marke NEWSHA unverzüglich einzustellen und alle Hinweise auf eine Autorisierung oder Zugehörigkeit zum Vertriebssystem von NEWSHA aus Geschäftsräumen, Websites, Social-Media-Profilen, Branchenverzeichnissen und Werbematerialien zu entfernen.

Für beim Depotpartner noch vorhandene Produkte gilt nach Vertragsende Folgendes:

Verkaufsartikel: Verkaufsartikel, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind und sich im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ordnungsgemäß im Bestand des Depotpartners befinden, dürfen für einen Zeitraum von bis zu 30 Kalendertagen nach Vertragsende noch im stationären Geschäft an Endverbraucher abverkauft werden, sofern die Produkte originalverpackt, unbeschädigt und verkehrsfähig sind und kein aktiver Onlinevertrieb sowie keine gesonderte markenbezogene Werbung hierfür mehr erfolgt. NEWSHA ist berechtigt, für solche Verkaufsartikel eine abweichende schriftliche Abverkaufs- oder Rücknahmeregelung zu treffen.

Kabinettartikel: Kabinettartikel, die ausschließlich für die Anwendung im Friseurbetrieb bestimmt sind, dürfen ab Vertragsende weder an Endverbraucher noch an sonstige Dritte verkauft oder weitergegeben werden. Eine weitere Verwendung im Salon ist nur zur geordneten Abwicklung bereits vor Vertragsende verbindlich vereinbarter Behandlungstermine und längstens für 14 Kalendertage nach Vertragsende zulässig. Bereits angebrochene Kabinettartikel dürfen nicht weiterveräußert werden.

Chemieprodukte: Chemische Fachprodukte, insbesondere Haarfarben, Entwickler, Blondierungen, Toner, Mischkomponenten und vergleichbare nur für den professionellen Gebrauch bestimmte Produkte, dürfen nach Vertragsende weder verkauft noch an Dritte weitergegeben werden. Eine weitere Verwendung im Salon ist nur zur geordneten Abwicklung bereits vor Vertragsende verbindlich vereinbarter Behandlungstermine und längstens für 14 Kalendertage nach Vertragsende zulässig, sofern produktsicherheitsrechtliche Vorgaben, Haltbarkeit und fachliche Eignung eingehalten werden. Danach sind diese Produkte ordnungsgemäß aufzubrauchen, zurückzugeben, soweit eine Rücknahme vereinbart wird, oder fachgerecht zu entsorgen.

NEWSHA ist berechtigt, für originalverpackte, unbeschädigte und wiederverkäufliche Produkte oder Werbemittel eine Rücknahme, einen Rückkauf oder sonstige Regelungen zum Restbestand nach billigem Ermessen anzubieten oder zu verlangen. Ein Anspruch des Depotpartners auf Rücknahme besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Leihweise überlassene Werbemittel, Displays, Dekorationsmittel, Schulungsunterlagen, Präsentationsmittel und sonstige Gegenstände von NEWSHA sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsende, an NEWSHA zurückzugeben, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

13.6 Vertragsstrafe

Verstößt der Depotpartner schuldhaft gegen wesentliche Verpflichtungen aus § 13.1 bis 13.5, insbesondere gegen Vertriebsbeschränkungen, Weitergabe Verbote, Plattformverbote, Marken- und Werbevorgaben oder Pflichten nach Vertragsende, ist NEWSHA berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe festzusetzen.

Die Angemessenheit der Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach Art, Schwere, Dauer und wirtschaftlicher Bedeutung des Verstoßes sowie nach dem berechtigten Interesse von NEWSHA am Schutz ihrer Marke und ihres Vertriebssystems.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Eine verwirkte Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch anzurechnen.

§ 14 Affiliate

14.1 Allgemeines

Als aktives, beitragszahlendes Mitglied wird der Salonpartner im Onlineshop als Salonpartner geführt.

Der Käufer wählt im Rahmen des Bestellvorgangs unter dem Punkt, welcher NEWSHA Partner ihn betreut und berät bzw. auf wessen Empfehlung er den Onlineshop aufgesucht hat, den jeweiligen Salonpartner aus.

Der Salonpartner wird für jeden Käufer, der ihn im Auswahlfeld auswählt, an den Erlösen aus dessen Käufen beteiligt.

Sofern zur Bewerbung der Produkte von NEWSHA bereitgestellte Affiliate-Links eingesetzt werden, erhält der Salonpartner ebenfalls eine Beteiligung am Nettoverkaufspreis der vom Käufer im Onlineshop erworbenen Ware, sofern der Käufer über den Affiliate-Link unmittelbar in den Onlineshop gelangt und die Ware dort erwirbt.

14.2 Pflichten des Affiliates

Der von NEWSHA zur Verfügung gestellte Affiliate-Link darf ausschließlich auf der eigenen Website und/oder in eigenen Social-Media-Kanälen genutzt werden.

Ein Beteiligungsanspruch besteht nicht für Käufe, die über einen Affiliate-Link zustande kommen, der im Rahmen von Suchmaschinenwerbung oder externen Gutschein-Diensten eingesetzt wird, sofern hierbei die Marke NEWSHA als Keyword verwendet wird.

Es ist untersagt, Klicks auf Werbeflächen oder Werbeeinblendungen künstlich zu erzeugen oder erzeugen zu lassen, insbesondere durch automatisierte Programme, Pop-up-Werbung, irreführende Maßnahmen, Zahlungen, aleatorische Anreize oder Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Auch in diesen Fällen besteht kein Beteiligungsanspruch für Käufe im Onlineshop.

14.3 Anspruch auf Beteiligung

Der Anspruch auf Beteiligung besteht nur, wenn der Partner ein vollständiges Care & Style Depot aufgenommen hat und die NEWSHA Favorit Produkte in einer 3er-Bestückung im Salon führt.

Ein Anspruch auf Beteiligung entsteht ausschließlich auf Basis des vom Käufer tatsächlich bezahlten Nettoverkaufspreises.

Übt der Käufer sein gesetzliches Widerrufsrecht aus, entfällt der Beteiligungsanspruch.

Eine Teilnahme an den Beteiligungsmodellen ist ausgeschlossen, wenn der Partner zum Zeitpunkt des Verkaufs einen eigenen Internethandel mit NEWSHA Produkten betreibt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Beteiligung.

14.4 Vergütung

Die Beteiligung an den Verkäufen beträgt 50 % abzüglich der jeweils geltenden Handlingspauschale.

Die Gesamtbeteiligung an den Verkäufen ist auf maximal EUR 10.000,00 begrenzt.

Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf eines jeden Jahres durch gesonderte Banküberweisung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Namen und Adressen der Käufer werden aus Datenschutzgründen nicht offengelegt; mitgeteilt werden ausschließlich Umsatz und Kaufdatum.

14.5 Auszahlungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Auszahlung der Beteiligung ist die Erreichung des im Rahmenvertrag vereinbarten Jahresumsatzes; Affiliate-Umsätze bleiben hierbei unberücksichtigt.

Sofern kein Rahmenvertrag besteht, ist Voraussetzung ein vom Partner im Abrechnungsjahr erzielter Mindestumsatz von EUR 4.800,00 netto ohne Kabinettartikel.

Liegt der erzielte Jahresumsatz unter EUR 4.800,00 oder liegt der Quartalsumsatz des vierten Quartals unter EUR 1.200,00, gewährt NEWSHA eine Beteiligung für den käuflich erworbenen Affiliate-Link in Höhe von 50 %, jedoch maximal bis zur Höhe der hierfür investierten Summe.

Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt EUR 50,00.

14.6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit beträgt ein Jahr ab Rechnungsdatum und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum Monatsende.

§ 15 NEWSHA PRO Rewards – Bonusprogramm für Salonpartner

15.1 Programmüberblick und Teilnahme

Die NEWSHA GmbH betreibt auf newsha.pro ein Bonusprogramm unter der Bezeichnung NEWSHA PRO Rewards.

Das Programm richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden mit aktivem Kundenkonto auf newsha.pro.

Bestehende Salonpartner nehmen automatisch am Programm teil. Neue Salonpartner nehmen ab Kontoeröffnung automatisch teil.

Rewards-Punkte werden ausschließlich für Bestellungen vergeben, die ab dem vorgesehenen Startzeitpunkt durch NEWSHA bestätigt werden.

Die Einlösung gesammelter Rewards-Punkte ist freiwillig. Ein Anspruch auf Einlösung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nur nach Maßgabe der Programmregelungen.

15.2 Vergabe von Rewards-Punkten

Salonpartner erhalten für jeden vollen Euro des Netto-Warenwerts einen Rewards-Punkt. Versandkosten bleiben unberücksichtigt.

Rewards-Punkte werden 14 Tage nach Abschluss der Bestellung gutgeschrieben, um Retouren oder Stornierungen berücksichtigen zu können.

Rewards-Punkte sind kontogebunden und nicht auf andere Kundenkonten oder Salons übertragbar.

Ein entgeltlicher Erwerb von Rewards-Punkten ist ausgeschlossen.

NEWSHA kann einzelne Produkte oder Produktkategorien, insbesondere Aktionsprodukte und Produkte mit Sonderkonditionen, von der Punktevergabe ausnehmen.

Bestellungen unter Einsatz eines Rabattcodes, Gutscheins oder sonstiger Preisnachlassaktionen sind von der Punktevergabe ausgeschlossen.

15.3 Abgrenzung zu anderen NEWSHA-Programmen

Das NEWSHA PRO Rewards Programm besteht unabhängig vom Affiliate-Bonusprogramm gemäß § 14.

Es besteht ebenfalls unabhängig von sonstigen Bonusverträgen oder Umsatzbonusregelungen.

Rewards-Punkte begründen keine Ansprüche aus anderen Bonus- oder Vergütungsmodellen und werden auf solche auch nicht angerechnet.

§ 16 Fortgeltung bei Unwirksamkeit und geltendes Recht

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt, soweit gesetzlich zulässig.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NEWSHA GmbH

Stand: 31.08.2026